Rechtsprechung
BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 611 ff.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 48, 272
- ZIP 1985, 889
- MDR 1985, 788
- NZA 1985, 496
- VersR 1985, 791
- BB 1985, 1731
- BB 1985, 933
- JR 1986, 528
Wird zitiert von ... (81) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76
Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage - …
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83
Bereits in seinem Urteil vom 15. September 1977 (BAG 29, 294, 314 f. = AP Nr. 5 zu § 16 Betr. AVG, zu B II 3 b (1) der Gründe) hat der Senat darauf hingewiesen, daß eine entsprechende Begrenzung geboten ist, weil der Arbeitgeber sonst Unverständnis und Unzufriedenheit der aktiven Arbeitnehmer befürchten müsse.Eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung darf nicht verhindert werden (BAG 29, 294, 316 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG, zu B III der Gründe; 35, 301, 305 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu I der Gründe).
Insoweit müssen die Pensionäre auf ihren früheren Betrieb und die aktiven Arbeitnehmer Rücksicht nehmen, weil diese den Ertrag erwirtschaften, der auch für die künftigen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung notwendig ist (BAG 29, 294, 316 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG, zu B III der Gründe, und BAG 35, 301, 305 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu I der Gründe).
- BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75
Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83
Eine in § 6 k des Gesetzesentwurfs enthaltene Verweisung auf § 315 BGB ist nur deshalb nicht in die endgültige Fassung aufgenommen worden, weil sie für entbehrlich gehalten wurde (BT-Drucks. 7/2843 S. 34 und Sitzungsberichte des Deutschen Bundestages, 7. Wahlperiode, 134. Sitzung S. 9064 ff.; vgl. ferner Urteile des Senats vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 37/76 - AP Nr. 2 zu § 16 BetrAVG, zu B I 1 d und II der Gründe und BAG 28, 279, 288 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu V der Gründe).Eine schematische Anbindung der betrieblichen Versorgungsleistungen an die Gehaltsentwicklung oder die Entwicklung der Sozialversicherungsrenten war nicht gewollt (BT-Drucks. 7/2843 S. 12 zu § 6 k; BAG 28, 279, 290 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu VI 1 der Gründe;… Höhne in Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, BetrAVG, Band 1, 2. Aufl., § 16 Rz 18).
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung den Preisindex angewendet, der für die Lebenshaltung eines Vierpersonenarbeitnehmerhaushaltes mit mittlerem Einkommen vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird (BAG 25, 146 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Geldentwertung; BAG 28, 279, 291 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu VI 1 der Gründe).
- BAG, 31.01.1984 - 3 AZR 514/81
Altersversorgung
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83
Jedoch wird nur die Entwicklung über mehrere Jahre eine zuverlässige Beurteilung ermöglichen (vgl. auch BAG 45, 104 = AP Nr. 15 zu § 16 BetrAVG).In einem Grenzfall hat der Senat sogar Anpassungsleistungen ohne Dauerbindung gebilligt (BAG 45, 104 = AP Nr. 15 zu § 16 BetrAVG).
- BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72
Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen - …
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83
Als Maßstab für eine nachhaltige Störung der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung hatte der Senat einen Kaufkraftverlust von mindestens 40 % angesehen (Urteil vom 30. März 1973, BAG 25, 146 ff. = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Geldentwertung).Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung den Preisindex angewendet, der für die Lebenshaltung eines Vierpersonenarbeitnehmerhaushaltes mit mittlerem Einkommen vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird (BAG 25, 146 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Geldentwertung; BAG 28, 279, 291 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu VI 1 der Gründe).
- BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 791/75
Betriebliche Altersversorgung: Anpassungsüberprüfung
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83
Bereits in seinem Urteil vom 1. Juli 1976 (BAG 28, 134, 142 = AP Nr. 1 zu § 16 BetrAVG, zu I 2 b der Gründe) hat der Senat für die erstmalige Rentenanpassung nach Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes ausgesprochen, daß die Prüfung für einen weit zurückliegenden Anpassungsstichtag zu wenig wirklichkeitsnahen und unbefriedigenden Ergebnissen führen könne. - BAG, 19.05.1981 - 3 AZR 308/80
Anpassung - Betriebsrente - Rente - Kaufkraft - Kaufkraftentwicklung - …
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83
Insoweit müssen die Pensionäre auf ihren früheren Betrieb und die aktiven Arbeitnehmer Rücksicht nehmen, weil diese den Ertrag erwirtschaften, der auch für die künftigen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung notwendig ist (BAG 29, 294, 316 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG, zu B III der Gründe, und BAG 35, 301, 305 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu I der Gründe). - Drs-Bund, 02.01.1985 - BT-Drs 10/2681
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83
Versorgungswerke sind vielerorts geschlossen worden, und zwar aus unterschiedlichen Gründen und auch ohne wirtschaftliche Zwänge, sogar in florierenden Branchen (vgl. BT-Drucks. 10/2681 vom 2. Januar 1985). - BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80
Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83
Hat die aktive Belegschaft keinen vollen Teuerungsausgleich erhalten, so müssen sich auch die Betriebsrentner mit einer entsprechend geringeren Anpassungsrate begnügen (vgl. im einzelnen BAG 36, 39, 50 = AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG, zu III 3 der Gründe). - BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 37/76
Anpassung - Laufende Leistungen - Betriebliche Altersversorgung - …
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83
Eine in § 6 k des Gesetzesentwurfs enthaltene Verweisung auf § 315 BGB ist nur deshalb nicht in die endgültige Fassung aufgenommen worden, weil sie für entbehrlich gehalten wurde (BT-Drucks. 7/2843 S. 34 und Sitzungsberichte des Deutschen Bundestages, 7. Wahlperiode, 134. Sitzung S. 9064 ff.; vgl. ferner Urteile des Senats vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 37/76 - AP Nr. 2 zu § 16 BetrAVG, zu B I 1 d und II der Gründe und BAG 28, 279, 288 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu V der Gründe). - BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 1107/78
Anpassung - Betriebliche Versorgungsleistung - Pensionär - Kaufkraftverlust - …
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83
Das hat der Senat wiederholt entschieden (BAG 32, 317 und 36, 39 = AP Nr. 8 und 11 zu § 16 BetrAVG) und daran hält er fest.
- BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95
Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten
Es hat angenommen, daß sich der Anpassungsbedarf der Versorgungsempfänger nach dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufpreisverlust richtet und es dabei auf die Veränderungen des Preisindex ankommt, den das Statistische Bundesamt für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushaltes mit mittlerem Einkommen ermittelt hat (vgl. BAGE 28, 279, 291 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu VI 1 der Gründe; BAGE 48, 272, 277 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - AP Nr. 34 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 2 a der Gründe).a) Beurteilungsgrundlage für die langfristig zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (vgl. BAGE 48, 272, 281 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 3 c (1) der Gründe).
Eine einigermaßen zuverlässige Prognose setzt jedoch voraus, daß die bisherige Entwicklung über mehrere Jahre hinweg ausgewertet wird (vgl. BAGE 48, 272, 283 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu III 2 der Gründe).
c) Der Senat hat stets betont, daß die Anpassung eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens nicht verhindern und Arbeitsplätze nicht in Gefahr bringen darf (vgl. u.a. BAGE 29, 294, 316 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG, zu B III der Gründe; BAGE 48, 272, 278 f. = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 3 a der Gründe).
f) Da sich auf lange Sicht nur ein Unternehmen, das Gewinne abwirft, im Wettbewerb behaupten kann, ist eine angemessene Eigenkapitalverzinsung in der Regel notwendig (vgl. BAGE 48, 272, 283 f. = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu III 2 der Gründe; BAGE 61, 94, 98 f. = AP Nr. 22 zu § 16 BetrAVG, zu II 2 b der Gründe).
- LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99 Danach braucht der Arbeitgeber die Renten nicht anzupassen, wenn dadurch die Gefahr entsteht, dass die Entwicklung des Unternehmens beeinträchtigt und seine Substanz aufgezehrt wird (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83).
Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es mit einiger Wahrscheinlichkeit dem Arbeitgeber nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und aus den Erträgen aufzubringen (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99).
Triftige Gründe liegen vor, soweit der Anstieg der Versorgungslast eine "übermäßige Belastung des Unternehmens" verursachen würde (BAG 23.4.1985 - 3 AZR 156/83 - zu § 16 BetrAVG) bzw. soweit die Mehrkosten des Anstiegs der Versorgungslast das Unternehmen übermäßig belasten.
Eine "gesunde wirtschaftliche Entwicklung" darf nicht verhindert werden (BAG 23.4.1985 - 3 AZR 156/83 - zu § 16 BetrAVG).
Die Notwendigkeit einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung kann in der Regel nicht unberücksichtigt bleiben (BAG 23.4.1985 - 3 AZR 156/83; BAG 17.4.1996 - 3 AZR 56/95 - jeweils zu § 16 BetrAVG), da auf lange Sicht nur ein Unternehmen, das Kapitalgewinne abwirft, in der Lage sein wird, sich im Wettbewerb zu behaupten.
Das BAG (Urteil v. 23.04.1985 - 3 AZR 156/83) hat das Modell 1980 als kompliziert und schwer durchschaubar bezeichnet.
Beurteilungsgrundlage für die langfristig zu erstellende Prognose ist - ähnlich wie bei einer Anpassungsprüfüng nach § 16 BetrAVG - die wirtschaftliche Entwicklung hier der Non-Profit-Organisation in der Zeit vor dem Widerrufszugang, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung der Organisation gezogen werden können (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 - jeweils zu § 16 BetrAVG).
Für die Prüfung einer künftigen Substanzgefährdung muss daher eine durch Tatsachen gestützte Wahrscheinlichkeit genügen (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83).
- BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94
Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung
Nicht vorhersehbare, veränderte Rahmenbedingungen oder spätere, zum Anpassungsstichtag noch nicht absehbare Betriebsstillegungen spielen keine Rolle (Klarstellung zum Urteil des Senats vom 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 283 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu III 1 der Gründe).Der Versorgungsempfänger kann die Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch die Gerichte überprüfen lassen (vgl. BAGE 28, 279, 288 ff. = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu V der Gründe; BAGE 48, 272, 276 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 a der Gründe;… Höfer, BetrAVG, Bd. 1, 4. Aufl., Stand: September 1995, § 16 Rz 3607; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 16 Rz 285;… Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, BetrAVG, Bd. I, 2. Aufl., § 16 Rz 224; HwB AR-Heither, Stand: November 1995, Betriebliche Altersversorgung, Rz 349).
Bei der Ermittlung der Kaufkraftentwicklung ist auf die Veränderung des Preisindex abzustellen, den das Statistische Bundesamt für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushaltes mit mittlerem Einkommen ermittelt hat (BAGE 48, 272, 277 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAGE 28, 279, 291 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu VI 1 der Gründe; BAGE 25, 146 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Geldentwertung).
Sind Einbußen in der Unternehmenssubstanz zu befürchten, steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (BAGE 48, 272, 278 ff. = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 3 der Gründe; BAGE 48, 284, 290 = AP Nr. 16 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - AP Nr. 32 zu § 16 BetrAVG, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu A der Gründe).
Beurteilungsgrundlage für die langfristig zu erstellende Prognose ist die bisherige wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (BAGE 48, 272, 281 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 3 c [1] der Gründe).
Eine weitergehende Bedeutung ist ihnen auch im Urteil des Senats vom 23. April 1985 (- 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 283 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu III 1 der Gründe) nicht beigemessen worden.
- BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04
Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze
Die Gerichte für Arbeitssachen haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 1 und 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 276; 10. September 2002 - 3 AZR 593/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 41, zu II der Gründe). - BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 402/17
Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung
Bereits damals war durch die Rechtsprechung des Senats der unbestimmte Rechtsbegriff der "wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers" dahin konkretisiert worden, dass diese eine Rentenanpassung dann nicht zulässt, wenn die Mehrkosten der Anpassung das Unternehmen übermäßig belasten, weil es mit einiger Wahrscheinlichkeit unmöglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Erträgen und dem Wertzuwachs des Unternehmens in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 48, 272) . - BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung
Beurteilungsgrundlage für die langfristig zum Anpassungsstichtag zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (st. Rspr. des Senats seit 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, zu II 3 c (1) der Gründe). - BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des …
Unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes könne eine Anpassung der Renten an die Kaufkraftentwicklung verweigert werden, wenn lanfristig die Substanz des Unternehmens gefährdet erscheine (hierzu näher die Urteile des Senats vom 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - und - 3 AZR 548/82 - BAG 48, 272 und 284;… allgemein zum triftigen Grund: Urteil vom 5. Juni 1984, aaO, zu V 3 a der Gründe). - BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91
Nachholende Anpassung der Betriebsrente
Die Entscheidung des Arbeitgebers unterliegt der gerichtlichen Überprüfung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB (BAGE 48, 272, 276 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 a der Gründe).Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es dem Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG Urteil vom 23. April 1985, BAGE 48, 272 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG).
Zwar werden sich die Gerichte bei der Prüfung der Frage, ob die Anpassungslast für das Unternehmen tragbar ist, häufig der Hilfe eines Sachverständigen bedienen müssen (vgl. dazu BAGE 48, 272, 283 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu III 2 der Gründe).
- BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 191/87
Rente - Betriebsrente - Anpassung - Verweigerung - Konzern - …
Die Substanz des Unternehmens muß erhalten bleiben, seine gesunde wirtschaftliche Entwicklung darf nicht verhindert und die Arbeitsplätze dürfen nicht durch eine langfristige Auszehrung in Gefahr gebracht werden (Bestätigung von VersR 85, 791 = BAGE 48, 272 - AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG).Die Entscheidung des Arbeitgebers unterliegt der gerichtlichen Überprüfung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB (BAGE 48, 272, 276 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 a der Gründe).
Der Senat hat in den Urteilen vom 23. April 1985 (BAGE 48, 272 und 284 = AP Nr. 17 und 16 zu § 16 BetrAVG) entschieden und näher dargestellt, daß der Arbeitgeber dann nicht zur Anpassung der Betriebsrenten verpflichtet ist, wenn durch die Anpassung das Unternehmen "übermäßig belastet" wird, d. h. das Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sein wird, die Anpassungslast aus seinen Erträgen und eventuellen Wertzuwächsen zu finanzieren.
Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts hat der Senat in seinen Urteilen vom 23. April 1985 (BAGE 48, 272 und 284 = AP Nr. 17 und 16 zu § 16 BetrAVG) nicht die Auffassung vertreten, bei einer anhaltenden Verlustlage eines Unternehmens könnten bilanzierte Einzelpositionen losgelöst von der gesamtwirtschaftlichen Situation des Unternehmens zur Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit herangezogen werden.
Die Substanz des Unternehmens muß erhalten bleiben, seine gesunde wirtschaftliche Entwicklung darf nicht verhindert und die Arbeitsplätze dürfen nicht durch eine langfristige Auszehrung in Gefahr gebracht werden (vgl. BAGE 48, 272 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 3 a der Gründe, mit Nachweisen der früheren Rechtsprechung).
- BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99
Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung
Dem Unternehmen ist demgemäß eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zuzubilligen (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 283 f.; 14. Februar 1989 - 3 AZR 191/87 - BAGE 61, 94, 98 f.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 11).a) Ausgangspunkt der vom Arbeitgeber zu erstellenden Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag, soweit sie Rückschlüsse auf die weitere Entwicklung des Unternehmens zuläßt (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 281; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 9).
- BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02
Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens
- BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82
Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast
- BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87
Anpassung der Betriebsrenten - reallohnbezogenen Obergrenze
- LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09
Anpassung der Betriebsrente eines regionalen Energieversorgungsunternehmens; …
- BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung
- BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99
Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung
- BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98
Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband
- BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00
Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung
- BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft
- LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 1 Sa 1785/98
Widerruf betrieblicher Altersversorgung
- LAG Düsseldorf, 07.11.2014 - 6 Sa 543/14
Umfang des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Erhöhung einer Betriebsrente
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 289/17
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Anwendung einer …
- LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 400/09
Versorgungsleistungen - Verpflichtung zur Anpassung
- BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund
- BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93
Betriebsrentenanpassung im Konzern
- BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87
Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig …
- LAG Köln, 25.11.1994 - 4 Sa 541/94
Bestimmung der Überprüfungsintervalle im Zusammenhang mit einer …
- BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95
Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft
- BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 333/91
Nachholende Anpassung der Betriebsrente - Verpflichtung zur nachholenden …
- BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00
Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze
- LAG Düsseldorf, 17.12.2014 - 12 Sa 741/14
Betriebsrentenanpassung
- LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11
Anpassungsentscheidung nach § 9 Abs. 2 der Leistungsordnung des Essener Verbandes
- LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 1 (13) Sa 1866/98
Betriebliche Altersversorgung: Widerruf der Versorgungszusage
- LAG Hamm, 29.08.1989 - 6 Sa 294/89
Betriebliche Altersversorgung; Anpassung von Betriebsrenten; Betriebsrente; …
- BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 244/91
Nachholende Anpassung der Betriebsrente im Konzern
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 407/17
Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung
- BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93
Anpassung der Betriebsrente im Konzern an die Kaufkraftentwicklung - …
- LAG Köln, 08.12.1995 - 13 Sa 757/95
Betriebsrente: Anspruch auf Anpassung - Voraussetzungen
- BAG, 26.04.1994 - 3 AZR 981/93
Insolvenzschutz für Rentenanpassung
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 505/17
Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 504/17
Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung
- BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92
Anpassung der Betriebsrenten
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 502/17
Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung
- BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01
Reallohnbezogene Obergrenze bei der Betriebsrentenanpassung
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 503/17
Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung
- LAG Hamm, 27.02.2001 - 6 Sa 584/97
Kenntnisnahme im Termin vorgelegter Schriftsätze und Unterlagen
- BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 545/91
Nachholende Anpassung der Betriebsrente - Umfang der Anpassung der Betriebsrente …
- LAG Hamm, 04.04.2001 - 6 Sa 584/97
Nachträgliche Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG; Anpassungsprüfung; …
- BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 227/12
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners - …
- BAG, 26.04.1994 - 3 AZR 989/93
Insolvenzschutz für Rentenanpassung - Insolvenzschutz von Leistungen der …
- BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 842/98
Änderung der Dynamisierung laufender Betriebsrenten
- BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 356/91
Nachholende Anpassung der Betriebsrente
- ArbG Essen, 22.01.2008 - 7 Ca 5210/06
- LAG Düsseldorf, 18.11.1999 - 11 Sa 1203/99
Betriebliche Altersversorgung: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des …
- BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85
Betriebliche Altersvorsorge bei Konkurs des Arbeitgebers - Umfang des Anspruchs …
- ArbG Düsseldorf, 01.10.2008 - 4 Ca 3084/08
Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente durch den Arbeitgeber
- ArbG Dortmund, 11.06.2008 - 10 Ca 490/08
Anpassung einer Betriebsrente
- LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13
Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der laufenden Leistungen …
- LAG Köln, 08.06.2007 - 11 Sa 235/07
Anpassung von Betriebsrenten
- LAG Niedersachsen, 20.03.2001 - 9 Sa 2938/98
Anpassung eines Betriebsrentenanspruchs
- BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 577/83
Anpassung einer Betriebsrente auf Grund betrieblicher Übung - Ausfüllung einer …
- BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 394/04
Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze
- LAG Köln, 09.12.2009 - 8 Sa 1004/08
Anpassung der Betriebsrente; unbegründete Klage bei negativem Anpassungspotential …
- ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11
Anpassung einer Betriebsrente zum Anpassungsstichtag; Bestimmung der Belange der …
- LAG Hamburg, 07.11.1990 - 5 Sa 28/90
Anpassung; Rentenanspruch; Lebenshaltungskosten; Lebenshaltungskostenindex; …
- LAG Köln, 28.01.2009 - 8 Sa 217/08
Betriebsrentenanpassung, Nichtberücksichtigung außerordentlicher Ergebnisse
- ArbG Köln, 21.04.2008 - 15 Ca 3559/07
Anpassung einer Betriebsrente zum Anpassungsstichtag; Wirtschaftliche Lage des …
- LAG Hamburg, 31.10.2001 - 8 Sa 100/00
Widerruf einer Unterstützungskassenzusage; Verringerung des Eigenkapitals durch …
- LAG Hessen, 28.11.1986 - 6 Sa 887/85
Beurteilung der wirtschaftlichen Anpassungskraft einer Konzerngesellschaft; …
- LAG Hamm, 15.05.2018 - 9 Sa 1571/17
- ArbG Aachen, 22.11.2006 - 9 Ca 7517/03
Betriebsrente Anpassung
- ArbG Essen, 20.09.2005 - 7 Ca 2074/05
Anspruch auf eine nachholende Anpassung des gesamten Kaufpreisverlustes seit …
- ArbG Köln, 19.09.2008 - 1 Ca 3189/08
Arbeitgeber ist zur vertraglich vereinbarten Anhebung bzw. Anpassung der …
- ArbG Rheine, 20.08.2009 - 2 Ca 172/09
Betriebsrente, Anpassungsprüfung, Berechnungsdurchgriff, Patronatserklärung, …
- ArbG Düsseldorf, 29.10.2008 - 15 Ca 2035/08
Keine Zulage für Fahrerin des Finanzministers
- ArbG Mönchengladbach, 14.08.2008 - 4 Ca 3186/07
Anpassung der Betriebsrente
- ArbG Mönchengladbach, 29.03.2007 - 4 Ca 3671/06
Betriebliche Altersversorgung / Anpassung
- ArbG Mönchengladbach, 31.01.2007 - 5 Ca 3187/06
Betriebliche Altersversorgung, Anpassung
- LAG Hessen, 02.07.1997 - 8 Sa 734/96
Anpassung der Betriebsrentenhöhe bei wesentlicher Veränderung des …
- ArbG Düsseldorf, 03.11.2008 - 2 Ca 4794/08
Verschmelzung, Anpassungsprüfung
- ArbG Mönchengladbach, 23.08.2012 - 4 Ca 1434/12
Betriebliche Altersversorgung, Anpassung